Produktionsvereinbarung

Die Plattform SCIENCO bietet dem ausgewählten Protagonisten kostenfrei den Service der Aufzeichnung seines Vortrages im hauseigenen Studio inkl. aller notwendigen technischen und betrieblichen Mittel, sowie die Nachbearbeitung der Mehrkameraaufzeichnung bis zum fertigen Filmwerk.

Die Auswahl der zur Produktion zugelassenen Projekte erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit nach Antragstellung an office@filmproduktion.at mit dem Betreff „SCIENCO – Science StudioTalk“. Ein Anspruch auf Erfüllung der Produktionsleistungen seitens eines Antragstellers besteht nicht.

Der Protagonist erteilt dem Produzenten das Recht, den aufgezeichneten Vortrag oder Teile davon, sowie alle zur Verfügung gestellten Text-, Bild- oder Bewegtbildquellen zeitlich und örtlich unbegrenzt in allen Medien zu verbreiten.

Die Leistungen des Protagonisten erfolgen unentgeltlich. Im Gegenzug werden alle Arbeiten zu Herstellung und Verbreitung des Filmwerkes über eine oder mehrere Videoplattformen, wie zum Beispiel YouTube, Vimeo oder herkömmliche Sendeanstalten, unentgeltlich vom Produzenten übernommen.

Der Protagonist erhält einen Internet-Link zum Filmwerk, um es selbstständig an seine Zielgruppe zu übermitteln. Das Filmwerk kann über diesen Link kostenlos betrachtet werden. Andere als die vom Produzenten kostenlos zur Verfügung gestellten Verbreitungsformen oder das Anfertiegen von Kopien des Filmwerkes sind nicht gestattet. Ein Anspruch auf Verbreitung in anderen als durch den Internet-Link dargebotenen Medien oder auf Herausgabe des Rohmaterials oder einer Vorführkopie, beispielsweise als Videodatei, Videoband oder auf einem vergleichbaren Bild- und/oder Tonträger besteht seitens des Protagonisten nicht. Wiedergabe-Links können aus organisatorischen oder technischen Gründen geändert werden. Sollte dies zutreffen, so wird auf Anfrage des Protagonisten kostenfrei ein neuer Link übermittelt.

Der Produzent behält sich das Recht vor das fertige Filmwerk oder Teile davon über seine eigenen Kanäle und Plattformen kostenlos oder entgeltlich zu verbreiten und im Filmwerk namentlich genannt zu werden. Das Rohmaterial sowie das fertige Filmwerk verbleiben im Eigentum des Produzenten. Das geistige Eigentum des Protagonisten bleibt unberührt. Das exclusive Recht zur Bearbeitung, Vervielfältigung oder Aufführung des Filmwerkes verbleibt beim Produzenten.

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein, tritt an ihre Stelle die gültige oder durchführbare Bestimmung, die dem Rechtsgedanken der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.